Aufsichtsrat beschließt Wirtschaftsplan 2013
27.03.2013
Nach Jahren der erfolgreichen wirtschaftlichen Konsolidierung kann sich die Universitätsmedizin Mainz – wie viele Universitätsklinika in Deutschland – den schwierigen Randbedingungen des Gesundheitswesens nicht entziehen. Aktuell hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstands den Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 beschlossen. Demnach geht der Vorstand davon aus, dass in 2013 trotz aller Bemühungen um eine Steigerung der Erträge und eine Begrenzung der Kosten ein negatives Ergebnis erwirtschaftet werden wird, das ein sorgfältiges Haushalten notwendig macht. Zur Umsetzung des Wirtschaftsplans hat der Vorstand Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung entwickelt. Wichtige Eckpfeiler sind die Besetzung strategisch wichtiger Schlüsselstellen insbesondere in der Intensiv- und OP-Pflege, die Reduzierung nicht finanzierter medizinischer Leistungen – vor allem in den Hochschulambulanzen, knappes und diszipliniertes Haushalten im Bereich des Materialaufwands und die Begrenzung des Personalaufwands.
"Die Entwicklung der Krankenhausfinanzierung bereitet uns zunehmend Kopfzerbrechen", so der Medizinische Vorstand und Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Mainz, Prof. Dr. Norbert Pfeiffer. "Dabei sind Universitätsklinika mit ihren besonderen Leistungsangeboten in Krankenversorgung, Forschung und Lehre von den immer weiter auseinanderdriftenden Kosten und Erlösen in besonderem Maße betroffen. Auf die chronische Unterfinanzierung der Hochschulmedizin hat beispielsweise der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) wiederholt hingewiesen." Diese Problematik sei auch an der Universitätsmedizin täglich spürbar und vor diesem Hintergrund sei auch die aktuelle wirtschaftliche Situation der Universitätsmedizin Mainz zu bewerten.
"Wir gehen für 2013 von einem negativen Ergebnis aus", so der Kaufmännische Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Götz Scholz, "das wir in dem aktuellen Wirtschaftsplan dargestellt haben. Darauf aufbauend haben wir eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die es nun gemeinsam und mit großer Disziplin umzusetzen gilt. Dazu stellen wir gerade allen Einrichtungsleitern sukzessive ein festes Budget zur Verfügung, mit dem sie die Einrichtung steuern können."
Die wichtigsten Eckpfeiler des Maßnahmenplans sind:
- Steigerung der Leistungen der Universitätsmedizin, etwa durch die weitere und vorrangige Besetzung strategisch wichtiger Schlüsselstellen insbesondere in der Intensiv- und OP-Pflege: So sollen Engpässe wie im Jahr 2012 vermieden und damit die Erlöse gesteigert werden. Gegen Ende des letzten Jahres zeigten verschiedene, in diesem Zuge ergriffene Maßnahmen, wie die verstärkte Rekrutierung und zentrale Steuerung der Bewerbereingänge durch den Pflegevorstand, bereits Erfolg: "So konnten im Dezember 2012 erstmals alle Betten der anästhesiologischen Intensivstation belegt werden und im Januar 2013 gelang die Vollauslastung der internistischen einschließlich der neurologischen Intensivbetten", erläutert Pflegevorstand Evelyn Möhlenkamp. "Zur nachhaltigen Stabilisierung dieser Situation soll insbesondere die Weiterentwicklung des Springerpools mit flexibel einsetzbarem Intensivpflegepersonal beitragen." Zudem soll ein besonderer Pflegeaufwand künftig durch verbesserte Codierung zusätzlich vergütet und gewürdigt werden, da die Universitätsmedizin Mainz diesen Aufwand gegenüber anderen Uniklinika bisher unterdurchschnittlich abbildet. "Weiterhin etablieren wir gerade ein Personalentwicklungsprogramm, um die Pflegenden nach der Ausbildung innerhalb der nächsten zwei Jahre auf den Einsatz im Intermediate-Care- oder Intensivbereich vorzubereiten", so Möhlenkamp weiter. "Auch die Maßnahme, Auszubildende in der Pflege bereits frühzeitig an die Intensivpflege heranzuführen, verläuft sehr vielversprechend, denn es gelingt uns auf diese Weise, Auszubildende für den späteren Einsatz auf den Intensivstationen zu begeistern und zu gewinnen."
- Begrenzung des Personalaufwands: "Trotz einer Steigerung des Personalaufwands in 2013 kommen wir nicht umhin, den Personalbestand grundsätzlich zu überprüfen und zu begrenzen", erläutert Götz Scholz. "So wurde im vergangenen Jahr in der Universitätsmedizin deutlich mehr Personal eingestellt als im Plan 2012 vorgesehen war. Statt der für 2012 geplanten 5.318 Vollkräfte sind aktuell im Januar 2013 5.672 Vollkräfte beschäftigt. Vor diesem Hintergrund ist eine Reduktion der Beschäftigtenzahl – vorwiegend in patientenfernen Bereichen – unumgänglich." Ziel aller Personalmaßnahmen ist es, den Personalbestand auf die für 2013 geplante Vollkräftezahl von 5.432 zurückzuführen. Insgesamt ist dazu ein Abbau in der Größenordnung von 240 Stellen über das Jahr verteilt nötig. Dabei wird die natürliche Fluktuation genutzt. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Von diesen Maßnahmen weitgehend ausgenommen sind der Pflegedienst und hier vor allem die hoch spezialisierten Bereiche der Intensiv- und OP-Pflege (s.o.), da es in diesen Bereichen aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels ohnehin schwierig ist, qualifizierte Bewerber zu finden.
- Knappes und diszipliniertes Haushalten im Bereich des Materialaufwands: Durch Straffung des Sortiments, eine genauere Steuerung und Dokumentation des Verbrauchs sowie Preisverhandlungen soll der Materialaufwand trotz geplanter Leistungssteigerungen auf dem Niveau des letzten Jahres gehalten werden.
- Reduzierung nicht finanzierter medizinischer Leistungen – vor allem in den Hochschulambulanzen: Etwa 100.000 Patienten mit Überweisungsschein stellen sich jährlich in den Hochschulambulanzen vor – lediglich 83.000 sind finanziert. "Dieser große Zulauf spricht klar für unsere Kompetenz und das Vertrauen, das die Bürger in uns setzen", betont Prof. Dr. Norbert Pfeiffer. Pro Fall erhält die Universitätsmedizin völlig unabhängig von Art und Umfang der Diagnose eine Pauschale von etwa 94 Euro und auch dies nur für 83.000 Patienten. Die 16.000-17.000 weiteren Fälle, die darüber hinaus kommen, werden sozusagen umsonst behandelt und führen zu deutlichen Verlusten. "Solange keine auskömmliche Finanzierung und Kostendeckung gewährleistet ist, sieht der Vorstand sich gezwungen, die Fälle stringent auf die vertraglich fixierte Zahl von 83.000 zu limitieren", so Pfeiffer. "Wir sind uns bewusst, dass dieser Schritt große Diskussionen bei den betroffenen Patienten auslösen wird, sehen derzeit aber keine andere Alternative, wenn der Vertrag nicht geändert wird." Demgegenüber soll die Abrechnung verschiedener hochspezialisierter Leistungen oder seltener Erkrankungen nach Leistungstarifen gemäß §116b (SGB V) aufgrund anhaltender Nachfrage weiter gesteigert und so die ambulanten Erlöse verbessert werden. Für eine solche leistungsgerechte Abrechnung ambulanter Leistungen bei bestimmten Indikationen erhielt die Universitätsmedizin im Jahr 2011 die Genehmigung und die Entwicklung der Fallzahlen verläuft hier seitdem sehr erfreulich.