Senat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschließt neue Grundordnung

Grundordnung etabliert neue Gremien- und Leitungsstrukturen

30.01.2004

Auf der Grundlage des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 hat der Senat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) am 30. Januar eine neue Grundordnung beschlossen. Damit etabliert die Hochschule unter anderem neue Gremien- und Leitungsstrukturen: Die Johannes Gutenberg-Universität gliedert sich künftig in elf Fachbereiche. Der Senat wählt den Präsidenten, die Vizepräsidenten sowie die universitären Mitglieder des Hochschulrates. Darüber hinaus regelt die Grundordnung das Verfahren zur Gewährung von Leistungsbezügen und zur Vergabe von Forschungs- und Lehrzulagen und gewährleistet qualitative Standards bei den Berufungsverfahren von Hochschullehrerninnen und Hochschullehrern. Der Förderung der Gleichstellung von Frauen an der JGU kommt ebenfalls ein besonderer Stellenwert zu. "Mit dieser Grundordnung ist es uns gelungen", erklärt der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Prof. Dr. Jörg Michaelis, "den Freiraum zu nutzen, den uns das Ministerium mit der Verabschiedung des neuen Landeshochschulgesetzes im Juli vergangenen Jahres eingeräumt hat." Es ist geplant, dass die neue Grundordnung zum Ende des Sommersemesters 2004 in Kraft tritt.

Entsprechend der neuen Grundordnung wird die Zahl der Fachbereiche von gegenwärtig 19 auf künftig elf reduziert: 01 Theologie; 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport; 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften; 04 Medizin; 05 Philosophie und Philologie; 06 Angewandte Sprach- und Kulturwissenschaft; 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften; 08 Physik, Mathematik und Informatik; 09 Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften; 10 Biologie; 11 Musik und Bildende Künste.

"Mit dieser Neugliederung der Fachbereiche schaffen wir größere Verwaltungseinheiten und damit die Voraussetzung für eine effiziente Steuerung auf dezentraler Ebene", berichtet Michaelis, "Sonderbestimmungen für den Sport haben sich dabei als tragfähige Lösung erwiesen, die breiten Konsens im Senat gefunden haben und die den zuvor von Sportwissenschaftlern geäußerten Bedenken Rechnung trägt." So stellt ein gemeinsamer Ausschuss des Fachbereiches, in dem die Sportwissenschaftler über eine klare Mehrheit sowie den Vorsitz verfügen, die Förderung des allgemeinen Hochschulsports sicher und gewährleistet die Förderung des allgemeinen Breitensports und des Leistungssports. Die Einrichtung eines Teilfachbereiches für die Sportwissenschaften unter dem Titel einer "Hochschule für Sport und Sportwissenschaften" fand keine Mehrheit im Senat. Nach Auskunft von Gutachtern sind die Mainzer Gegebenheiten mit denen der Sporthochschule in Köln nicht vergleichbar. Zudem sind die Sportwissenschaften als Teilfachbereich zu klein, um als effiziente Organisationseinheit agieren zu können.

Neu formuliert die Grundordnung auch das inneruniversitäre Verfahren zur Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, das den Ruf von exzellenten Wissenschaftlern nach Mainz unterstützen soll. So sollte beispielsweise den Berufungskommissionen mindestens ein auswärtiger Fachvertreter angehören; zudem sind zu den in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen und Bewerber in der Regel zwei auswärtige vergleichende Gutachten einzuholen. Auch ist im Vorfeld der Ausschreibung einer Lebenszeitprofessorenstelle ein Strukturkonzept vorzulegen.

Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen

Die Grundordnung regelt darüber hinaus für Universitätsprofessoreninnen und Universitätsprofessoren der neuen Besoldungsgruppen W 2 und W 3 das Verfahren zur Gewährung von Leistungsbezügen und zur Vergabe von Forschungs- und Lehrzulagen. Als Kriterien sind hierzu beispielsweise Publikationen, Preise, Patente, Drittmitteleinwerbungen, Lehrleistungen, die die Deputatsverpflichtungen deutlich überschreiten, die Abnahme einer überdurchschnittlichen Zahl von Prüfungen, Förderung der Gleichstellung und der wissenschaftlichen Weiterbildung und vieles mehr aufgeführt.

"Mit dieser Grundordnung haben wir die Rahmenbedingungen, die uns das neue Landeshochschulgesetz ermöglicht, flexibel und effizient genutzt", so der Präsident, "dennoch würden wir einen weiteren Rückzug des Staates aus der Regulierung begrüßen. Denn angesichts knapper Ressourcen und hoher Studierendenzahlen ist die Autonomie der Universität eine wesentliche Voraussetzung für die Bewältigung unserer Aufgaben in Wissenschaft, Studium und Lehre."