Johannes Gutenberg-Universität Mainz gewinnt Moot-Court des Bundesfinanzhofs

Angehende Juristen der JGU siegreich bei Wettbewerb am obersten deutschen Steuergericht

28.09.2010

Studierende des Schwerpunktbereichs Steuerrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz haben bei einem Wettbewerb am Bundesfinanzhof (BFH) den 1. Platz belegt. Hellauf begeistert zeigten sich die 4 Mitglieder des vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht betreuten Teams der Uni Mainz, als in München das Ergebnis des diesjährigen BFH-Moot-Courts verkündet wurde. Hierbei handelt es sich um eine simulierte Gerichtsverhandlung zu 2 tatsächlich beim Bundesfinanzhof anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen Studierende die Position der Verfahrensbeteiligten einnehmen. Dieses Jahr nahmen Studierende von insgesamt 10 Universitäten aus Deutschland und Österreich an dem Wettbewerb teil, der unter gemeinsamer Trägerschaft der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und des BFH veranstaltet wird.

Mit umfangreichen Schriftsätzen konnten sich die Mainzer Studierenden Kristin Martin, Christoph Schmidt, Oliver Staatz und Tobias Süsser für die Endausscheidung der 4 besten Universitäten qualifizieren. Im Rahmen der 2-tägigen mündlichen Verhandlung am 23. und 24. September 2010 in der bayrischen Landeshauptstadt trafen die Mainzer auf die Teams von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Bucerius Law School Hamburg sowie der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Dabei vermochten die erstmalig am Wettbewerb teilnehmenden Mainzer die hochkarätig besetzte Jury unter Vorsitz von BFH-Präsident Dr. h.c. Wolfgang Spindler zu überzeugen. Für seine hervorragende Leistung wurde das Mainzer Team mit dem 1. Platz und einem Geldpreis belohnt.