Johannes Gutenberg-Universität Mainz erhält Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung

Transparenz und Qualität in der Verwaltung von Treuhandstiftungen gewürdigt

01.10.2020

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen verleiht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung. Das Siegel steht für Transparenz und Qualität in der Verwaltung von Treuhandstiftungen und wird in der Regel für drei Jahre an Treuhänder verliehen. Es bescheinigt dem Siegelträger eine professionelle, transparente und verantwortungsvolle Verwaltung der anvertrauten Treuhandstiftungen. Alle Treuhandstiftungen der JGU werden von der Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung im Auftrag der JGU verwaltet. Sie besteht seit 2004 als rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Aktuell betreut die JGU-Stiftung 38 unselbstständige Stiftungen mit einem Gesamtkapital von rund 8,7 Millionen Euro.

"Diese Auszeichnung unterstreicht die professionelle und engagierte Arbeit der Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung gemäß den Grundsätzen guter Stiftungspraxis", betont Prof. Dr. Georg Krausch, Präsident der JGU. "Dabei ist es das Anliegen der Dachstiftung, Stifterinnen und Stiftern die ganz konkrete und dauerhafte Förderung von Projekten in Forschung, Lehre, Studium, wissenschaftlicher Weiterbildung und Kunstausübung entsprechend ihrer individuellen Lebensziele und Wünsche zu ermöglichen. Als eine der großen deutschen Universitäten mit rund 31.000 Studierenden und 4.400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in mehr als 100 Instituten und Kliniken bietet die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ein attraktives Spektrum von unterstützungswürdigen Projekten quer durch alle Fachrichtungen."

Eine Treuhandstiftung ist eine unselbstständige Stiftung, die in der Regel durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder errichtet wird. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Damit ist die Treuhandstiftung eine besonders flexible Art des Stiftens, aber auch eine besonders schutzbedürftige.

"Die Würdigung dokumentiert, dass wir unsere Verantwortung gegenüber unseren Stifterinnen und Stiftern ernst nehmen, und wir werden alles tun, um auch künftig bestmögliche Entscheidungen in ihrem Sinn zu treffen", bekräftigt Helmut Rittgen, Vorstandsmitglied der Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung. "Mein Dank gilt an dieser Stelle allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben."