Mit ihren Social-Media-Auftritten tritt die JGU in Dialog mit Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb der Universität. Dabei legt sie Wert auf ein respektvolles und freundliches Miteinander. Folgende Verhaltensregeln sind die Grundlage einer gemeinsamen Kommunikation:
- Die JGU pflegt stets einen respektvollen, sachlichen und höflichen Umgangston – im Dialog und in der Diskussion, im Meinungsaustausch und in konstruktiver Kritik.
- Die JGU ist weltanschaulich neutral. Entsprechend sind die Social-Media-Auftritte der JGU kein Ort zur Verbreitung politischer oder religiöser Botschaften.
- Beiträge und Links, die diskriminierend, verfassungsfeindlich, demagogisch, rechtswidrig, pornografisch, extremistisch, rassistisch, vulgär, verunglimpfend oder auf andere Art und Weise unangemessen sind, werden unkommentiert gelöscht. Dies gilt auch für Beiträge, die dem Ansehen und dem gesetzlichen Auftrag der JGU zuwiderlaufen.
- Werbung, Spam und kommerzielle Inhalte Dritter sind unerwünscht und können gelöscht werden.
- Die JGU legt bei der Veröffentlichung von Bildern und Texten ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechten sowie sonstigen gesetzlichen Regelungen und erwartet dies auch von den Usern.
- Die JGU achtet auf den Datenschutz: Persönliche und vertrauliche Informationen wie Adressen, Telefonnummern und Matrikelnummern dürfen auf den Social-Media-Auftritten der JGU zu keiner Zeit veröffentlicht werden. Sollten derartige Inhalte durch Dritte veröffentlicht werden, werden diese Beiträge unkommentiert entfernt.
- Die JGU achtet auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Richtlinien des Social-Media-Anbieters und erwartet dies auch von den Besucherinnen und Besucher dieser Seite.
- Über die Social-Media-Auftritte erteilen die Beschäftigten der JGU Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen, diese sind jedoch nicht rechtsverbindlich.
- Wenn Beschäftigte der JGU in den sozialen Medien agieren, sind sie zu Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber verpflichtet.