Johannes Gutenberg-Universität Mainz stellt mit Tierhaus-Neubau den Tierschutz umfassend sicher

Neubau des Tierhauses gewährleistet optimale Versorgung der Labortiere und verbessert Tierhaltung erheblich

09.05.2005

In ihrer Versuchstierhaltung ist es der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) ein besonderes Anliegen, den Tierschutz umfassend sicherzustellen: Mit dem Neubau eines Tierhauses wird die Universität ihre Tierhaltung ganz wesentlich verbessern und heutigen Standards anpassen. "Das neue Tierhaus wird eine optimale Versorgung der Labortiere gewährleisten und eine artgerechte Unterbringung, Pflege sowie medizinische Versorgung der Tiere vor, während und nach den Versuchen sicherstellen", so der Präsident der JGU, Prof. Dr. Jörg Michaelis. "Durch die Zentralisierung wird eine optimale Überwachung des Tierschutzes und alle anderen Vorschriften im Zusammenhang mit Tierversuchen gewährleistet."

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz war auch in den vergangenen Jahren stets bestrebt, die Haltung von Versuchstieren ständig zu optimieren. So werden beispielsweise schon jetzt die Käfige der Nagetiere und Kaninchen mit Spielzeug angereichert, um das Wohlbefinden der Tiere zu verbessern, obwohl dies gesetzlich noch nicht gefordert ist.

Das Tierhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz untersteht dem Naturwissenschaftlich-Medizinischen Forschungszentrum (NMFZ) der Universität. Es versorgt fachbereichsübergreifend alle tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der JGU, einschließlich Klinikum, mit Versuchstieren und damit verbundenen Dienstleistungen. Derzeit werden rund 30.000 Mäuse und Ratten sowie ca. 80 Kaninchen in einer Vielzahl von Bereichstierhaltungen gehalten. Mit dem neuen Tierhaus wird Platz für rund 25.000 Mäuse und Ratten sowie ca. 100 Kaninchen geschaffen.

Verbesserte Haltungsbedingungen durch Zentralisierung

Ziel des Tierhaus-Neubaus ist es, den Tierbestand am Universitätscampus stark zu zentralisieren. "Denn durch diese Zentralisierung können die Haltungsbedingungen der Versuchstiere, aber auch die Arbeitsabläufe der Tierpfleger weiter verbessert werden", so der Präsident. "Zudem erleichtern wir den Tierschutzbeauftragten und Behörden die inner- und außerbetriebliche Kontrolle der Nagetiere und Kaninchen." Die Haltung von Labornagern und Kaninchen außerhalb des Neubaus kann zwar nicht vollständig aufgegeben werden, wird aber auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. "Denn eine optimale räumliche Anbindung ist auch Voraussetzung für eine optimale Überwachung des Tierschutzes und allen anderen Vorschriften im Zusammenhang mit Tierversuchen", so der Präsident.

Neubau ermöglicht Hochhygienehaltung

Der Neubau ermöglicht weiterhin durch Einsatz moderner Barrierentechnologie (zum Beispiel Schleusen und Filter) einen spezifiziert Pathogen-freien (SPF) Hygienestatus der Nagetiere. Die SPF-Haltung der Versuchstiere kommt einerseits den Versuchstieren zugute, da diese nicht mehr an Infektionen erkranken können. "Andererseits drängen die Forscher der Johannes Gutenberg-Universität Mainz auf die SPF-Hochhygienehaltung, da sehr viele wissenschaftliche Untersuchungen am Immunsystem der Tiere durchgeführt werden, die nicht durch hinzukommende Infektionen der Versuchstiere gestört werden dürfen", so der Präsident. Die Immunologie ist die Lehre der Körperabwehr und spielt bei vielen Krankheitsprozessen des Menschen wie Infektionen, Allergien, Arteriosklerose und Krebs eine maßgebliche Rolle.

Schließlich werden durch die Errichtung des Neubaus neue Bereiche erschlossen, die derzeit überhaupt nicht oder nur als Provisorien vorhanden sind. So wird der Neubau eine Tierquarantäne sowie umfangreiche Labore für die mikrobiologische und genetische Qualitätskontrolle der Tiere enthalten. In speziellen Schulungsräumen wird die Ausbildung von Tierpflegern und die Fortbildung von Experimentatoren stattfinden und somit die Sachkunde vermittelt werden, die tierschutzrechtlich für diesen Personenkreis gefordert ist.

Tierversuche streng kontrolliert vom Antrag bis zur Durchführung

Tierversuche bedürfen in Deutschland der Genehmigung und sind nur zulässig, um Krankheiten zu erkennen, zu behandeln oder ihnen vorzubeugen, Umweltgefährdungen zu identifizieren, Stoffe oder Produkte auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit zu prüfen oder Grundlagenforschung zu betreiben. Dabei wird vom Forscher erwartet, dass er sich bei der Planung seines Versuchs über den Stand der Forschung informiert und belegt bzw. dokumentiert, das sein Vorhaben über die bereits vorhandenen Erkenntnisse hinausführen kann. "Das deutsche Tierschutzgesetz enthält im weltweiten Vergleich mit die strengsten Bestimmungen und sorgt so für den größtmöglichen Schutz der Versuchstiere“, so JGU-Präsident Prof. Dr. Jörg Michaelis.

Alle Versuche an Wirbeltieren, die vom Staat etwa im Rahmen der Arzneimittelgesetze vorgesehen sind, sind anzeigepflichtig. Für alle anderen Versuchsvorhaben mit Wirbeltieren sind sogar behördliche Genehmigungen erforderlich. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der Versuchsleiter eine besondere fachliche Qualifikation nachweisen. Im Antrag muss er dann umfassend wissenschaftlich belegen und fachlich dokumentieren, weshalb das angestrebte Ziel nur mit der Methode des Tierversuchs zu erreichen ist und dass keine Alternativmethoden zur Verfügung stehen. Es geht hierbei um alle anerkannten Ergebnisse, wobei auch Minderheitsmeinungen anerkannt werden, sofern sie den wissenschaftlichen Standards genügen. Das angestrebte Versuchsergebnis darf nicht anderswo bereits greifbar sein.

Außerdem muss der Versuchsleiter nachweisen, dass artgerechte Unterbringung, Pflege sowie medizinische Versorgung der Tiere vor, während und nach den Versuchen sichergestellt sind. Die zuständige Behörde zieht zur Beurteilung der Anträge und ihrer Beratung eine Expertenkommission zu Rate. Ihr gehören sowohl tierexperimentell erfahrene Personen als auch Tierschützer an. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, dürfen die Forscher mit den Versuchen beginnen.

Interne Kontrolle durch Tierschutzbeauftragte

Die interne Kontrolle wird durch den Tierschutzbeauftragten durchgeführt. Seit 1986 fordert das Tierschutzgesetz, dass Einrichtungen, in denen Versuche an Wirbeltieren erfolgen, einen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Er ist gesetzlich verpflichtet, im Sinne des Tierschutzes darauf zu achten, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Er muss auch die mit Tierversuchen und der Pflege von Versuchstieren befassten Personen beraten. Zu jedem Genehmigungsantrag eines Wissenschaftlers aus seinem Hause muss der Tierschutzbeauftragte Stellung nehmen. Er erfüllt seine Aufgaben weisungsfrei; sein Veto in Tierschutzbelangen kann also von keiner übergeordneten Person seiner Einrichtung aufgehoben werden. Gemäß Gesetz ist er allein dem Schutz des Tieres und dessen Wohlergehen verpflichtet.

Eine weitere Kontrollinstanz ist die Aufsichtsbehörde (Ordnungsamt). Sie überwacht regelmäßig die Haltung der Tiere und die Durchführung der Versuche in den verschiedenen Institutionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Das Deutsche Tierschutzgesetz ist im internationalen Vergleich sehr restriktiv. So können extreme Verstöße gegen das Gesetz sogar mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden.