Gemeinsames Ziel ist Stärkung der Datenschutzforschung / Unterzeichnung des Stiftungsvertrags
24.03.2015
Die Debeka und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) haben eine neue Stiftungsprofessur für Datenschutzrecht, Datenschutzbildung und Neue Medien eingerichtet, die sich der Grundlagenforschung widmen wird. Für die im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften angesiedelte Professur stellt das Unternehmen einen Betrag von 600.000 Euro zur Verfügung. "Wir freuen uns sehr über das Engagement der Debeka an unserer Universität", so der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Prof. Dr. Georg Krausch, im Rahmen der Unterzeichnung des Stiftungsvertrags. "Die Inhalte der Stiftungsprofessur integrieren sich hervorragend in die Forschungsumgebung unserer Rechtswissenschaften sowie unseres Forschungsschwerpunkts Medienkonvergenz. Hier sind wir über die weitere Ausgestaltung in Gesprächen." Der Dekan des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Prof. Dr. Roland Euler, ergänzt: "Mit der neuen Professur können wir uns in einem Bereich stärken, der für Öffentlichkeit und Wissenschaft immer wichtiger wird – dem Datenschutzrecht."
Der Debeka-Vorstandsvorsitzende Uwe Laue erklärt: "Versicherungen werden in Zukunft ihre anonymisierten Daten noch viel häufiger analysieren müssen: So könnten sie etwa die Versorgung Kranker verbessern und sie dabei unterstützen, wo sie mit einem bestimmten Symptom am besten hingehen oder welches Medikament am besten wirkt. Forschung zum Datenschutz ist dabei essenziell. Das gilt ebenso für Vorhaben in vielen anderen Branchen. Auch deswegen stiften wir diese Professur im Rahmen unserer gesellschaftlichen Verantwortung."
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, begrüßt die Einrichtung der Stiftungsprofessur ausdrücklich. "Diese Professur kommt zum richtigen Zeitpunkt. Nicht nur angesichts der Herausforderungen von Big Data passt es hervorragend in die Zeit, jetzt ein Kompetenzzentrum für Datenschutzrecht in der digitalen Gesellschaft zu schaffen. Wir freuen uns, auch unsere praktische Erfahrung als Aufsichtsbehörde in die Arbeit der Professur einfließen zu lassen", so Wagner.
Die Stiftungsprofessur nimmt formell ihre Arbeit auf, sobald eine Bewerberin oder ein Bewerber durch den Präsidenten der Universität ernannt wurde.