Alfred Bergmann und Carsten Becker in Anerkennung ihrer Lehrleistungen an der JGU mit Honorarprofessuren geehrt

Wertvolle Ergänzung des Lehrangebots in den Teilschwerpunkten Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht

01.11.2011

Ministerpräsident Kurt Beck hat Dr. Alfred Bergmann, Vorsitzender Richter des II. Zivilsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sowie Dr. Carsten Becker, Direktor beim Bundeskartellamt in Bonn und Vorsitzender der dortigen 10. Beschlussabteilung (Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Kartellverstößen), zu Honorarprofessor im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bestellt. Beide ergänzen mit ihren Erfahrungen aus der eigenen langjährigen praktischen Tätigkeit das Lehrangebot an der JGU: Dr. Alfred Bergmann lehrt seit dem Sommersemester 2005 im Teilschwerpunkt Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht und Dr. Carsten Becker bereichert seit dem Sommersemester 2006 den Teilschwerpunkt Wettbewerbs- und Kartellrecht.

Alfred Bergmann, 1953 in Essen geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bochum und in Marburg. Nach absolvierter Erster und Zweiter Juristischer Staatsprüfung, juristischem Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und Promotion mit einer Dissertation zum Thema "Das Unrecht der Nötigung" war Bergmann zunächst als Hochschulassistent am Institut für Kriminalwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg beschäftigt, bevor er im Oktober 1987 als Mitarbeiter zu den Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Brandner und Dr. Kummer in Ettlingen wechselte. Zeitgleich erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Ettlingen und Landgericht Karlsruhe. Im Oktober 1992 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Karlsruhe, im Juni 2000 die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof. Im Juli 2002 wurde Bergmann schließlich zum Richter am Bundesgerichtshof für den IX. Zivilsenat ernannt, im Dezember 2003 zum Richter im I. Zivilsenat, in dem er seit November 2007 als Stellvertretender Vorsitzender fungiert. Von Juli 2009 - Dezember 2010 war er zusätzlich Richter im Kartellsenat. Bergmanns Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof erfolgte im November 2010. Seither ist er Vorsitzender des II. Zivilsenats und seit Februar 2011 des Dienstgerichts des Bundes. An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz engagiert er sich seit 2005 in der Lehre im Teilschwerpunkte Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Carsten Becker, geb. 1964 in Bielefeld, übernahm nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und juristischem Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm im Jahr 1993 die Funktion des Referenten/Beisitzers im Bundeskartellamt in den Bereichen Automobilwirtschaft, Medien und Prozessführung. Seine Promotion schloss er 1996 mit seiner Dissertationsschrift "Konflikte zwischen Stiftungsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht bei der Umsetzung gemeinnütziger Stiftungsvorhaben" an der Universität Bielefeld ab. Diese Arbeit führte ihn tief ins Stiftungs- und Steuerrecht. Von 2001-2004 war er als Leiter der Prozess- und Rechtsabteilung und Prozessbevollmächtigter des Amtes beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und zugleich (seit 2000) als Ausbildungsbeauftragter im Bundeskartellamt für den höheren Dienst tätig, bevor er zum Bundeskartellamt wechselte. Hier hatte er von 2004-2011 den Vorsitz der 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts (Fusionskontrolle und Wettbewerbsaufsicht in der Energie- und Mineralölwirtschaft) sowie von 2008-2009 den Vorsitz der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts (Missbrauchsbekämpfung in der Energiewirtschaft) inne. Seit Juli 2011 ist Becker Vorsitzender der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts in Bonn (Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Kartellverstößen). An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz engagiert er sich seit 2006 in der Lehre im Teilschwerpunkte Wettbewerbs- und Kartellrecht.