Wissenschaftsminister Konrad Wolf überträgt Berufungsrecht dauerhaft an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Stärkung der Autonomie der rheinland-pfälzischen Hochschulen

10.02.2021

PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR RHEINLAND-PFALZ

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) kann als erste Universität in Rheinland-Pfalz ihre Professorinnen und Professoren dauerhaft eigenständig berufen. Die Vereinbarung dazu haben Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf sowie der Präsident der JGU, Prof. Dr. Georg Krausch, in Mainz unterzeichnet. "Die Übertragung des Berufungsrechts ist ein wichtiger Schritt, um die Autonomie der rheinland-pfälzischen Hochschulen zu stärken. 2011 hatte die JGU die Möglichkeit bekommen, Professorinnen und Professoren zu berufen. Die Entscheidung im Jahr 2011, das Berufungsrecht zu übertragen, hat sich als richtig erwiesen und die dauerhafte Übertragung ist der nächste Schritt", so der Wissenschaftsminister. Wolf weiter: "Wir haben die Regelung der dauerhaften Übertragung im neuen Hochschulgesetz verankert, um den Hochschulen noch mehr Eigenständigkeit im Wettstreit um hochqualifizierte Lehrende und Forschende zu ermöglichen. Das stärkt neben der Hochschul- auch die Forschungslandschaft in Rheinland-Pfalz."

"Die Übertragung des Berufungsrechts auf den Präsidenten ist inzwischen in vielen Bundesländern zum Standard geworden", erklärt der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Prof. Dr. Georg Krausch. "Denn dies stärkt nicht nur die Autonomie der Universität, sondern erlaubt dem Präsidium auch, in der Konkurrenz um die besten Köpfe zügig und flexibel zu handeln – ein Erfolgsfaktor für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der JGU."

Seit 2011 hatte der Präsident der JGU das Berufungsrecht temporär vom Wissenschaftsministerium übertragen bekommen. Mit der erneuten Beantragung entschied das Ministerium auf Grundlage des neuen Hochschulgesetzes, das Berufungsrecht dauerhaft an die JGU zu übertragen. In regelmäßigen Abständen wird es nun zwischen dem Ministerium und der Universität einen Austausch zu den Erfahrungen der Hochschule mit der Ausübung des Berufungsrechts geben. Zusätzlich wird der Präsident der JGU dem Wissenschaftsministerium in einem dreijährigen Turnus berichten.

Die dauerhafte Übertragung des Berufungsrechts ist eine von vielen Änderungen im neuen Hochschulgesetz, um die Hochschulautonomie zu stärken. Bei bisherigen Berufungen haben die Hochschulen ihre Vorschläge dem Wissenschaftsministerium vorgelegt und dieses hat über die Berufung der Hochschullehrenden entschieden. Durch die Gesetzesänderung können die Hochschulen nun bei einem entsprechenden vorherigen Antrag selbst über ihre Berufungen entscheiden. Zusätzlich zur JGU wurde das Berufungsrecht temporär 2016 an die Universität Trier sowie 2020 an die Hochschule Koblenz übertragen.

Neben der dauerhaften Übertragung des Berufungsrechts sieht das neue Hochschulgesetz weitere Regelungen zur Hochschulautonomie vor. Zukünftig müssen Hochschulen ihre Prüfungsordnung nicht mehr beim fachlich zuständigen Ministerium anzeigen. Zugleich entfallen auf der Grundlage von Qualitätssicherungssystemen die Genehmigung von Promotions- und Habilitationsordnungen sowie die Erteilung des Einvernehmens bei Eignungsprüfungsordnungen und besonderen Zugangsvoraussetzungen durch das Ministerium. Darüber hinaus werden Regelungen, die bisher durch die Grundordnung und das Ministerium genehmigt wurden, nun durch eine einfache Satzung der Hochschule bestimmt. Das gilt beispielsweise für Bestimmungen zu den Wahlen, bei der Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßige Professorin/Professor" sowie bei der Leitung und Struktur wissenschaftlicher Einrichtungen. Das sorgt für eine Entbürokratisierung der Abläufe, da Genehmigungspflichten entfallen, und ermöglicht den Hochschulen auf lange Sicht einen flexibleren Handlungsspielraum.