Votum der Mainzer Bürgerkonferenz an Multiplikatoren in Politik, Wissenschaft und Gesundheitswesen verschickt

Gemeinsames Votum der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger mit Ansprüchen und Kriterien für gerechtes Entscheidungsverfahren

13.02.2014

Im Herbst 2013 organisierte ein Team unter der Leitung von Prof. Dr. Claudia Landwehr vom Institut für Politikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) eine Bürgerkonferenz zum Thema "Verteilungsentscheidungen in der Gesundheitspolitik: Wer soll entscheiden, und wie?". Die 20 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger setzten sich an zwei Wochenenden intensiv mit dem Thema auseinander und erstellten ein gemeinsames Votum, in dem sie Ansprüche und Kriterien für ein gerechtes Entscheidungsverfahren festlegen.

Das Thema ist hochspezifisch und geht doch alle an: Was verstehen wir unter einem gerechten Entscheidungsverfahren und wie möchten wir Entscheidungsprozesse zur Bestimmung von Leistungskatalogen in der Gesundheitsversorgung ausgestalten? Während Fragen dieser Art bisher einschlägigen Fachzirkeln vorbehalten waren, wurde mit der Organisation der Mainzer Bürgerkonferenz im vergangenen Jahr der Grundstein für eine breitere öffentliche Debatte gelegt: Statt Experten sollten die Betroffenen selbst zu Wort kommen. Dass Bürgerinnen und Bürger an diesem komplexen Thema nicht nur interessiert, sondern in der Beantwortung der wichtigen Fragen auch kompetent sind, zeigen die Konferenz und das gemeinsam erarbeitete Bürgervotum. Nachdem die neue Bundesregierung gewählt ist und sich die Ausschüsse im Deutschen Bundestag konstituiert haben, wird das Votum nun an politische Entscheidungsträger sowie an Institutionen und Organisationen aus dem Gesundheitswesen verschickt. Hierzu zählen die Leistungserbringer und Krankenkassen sowie nicht zuletzt die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses, dessen Arbeitsweise und Struktur ein Gegenstand der Bürgerdiskussion waren.

Die Organisatoren und insbesondere die Mitglieder der Bürgergruppe hoffen nun, auf diese Weise der bisher noch zu wenig beachteten Bürgerperspektive Gehör zu verschaffen und einen inhaltlichen Impuls für eine breitere Diskussion unter Einbezug aller Betroffenen zu setzen. Die Bürgerinnen und Bürger freuen sich auf Rückmeldungen von den Adressaten und sind gespannt darauf, auf welche Resonanz ihr Votum stößt. So ist der Versand des Bürgervotums letztlich auch ein Test, wie ein von starken Interessen durchdrungenes Politikfeld mit Bestrebungen zu mehr Bürgerbeteiligung umgeht.