Universitätsmedizin Mainz erhält Fördergelder in Höhe von 10 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds

Förderung von Projekten in den Bereichen Orthopädie, Rheumatologie, Lebererkrankungen und Arzneimittelsicherheit bei Kindern

02.12.2016

Für die Entwicklung neuer Versorgungsformen im Gesundheitswesen erhält die Universitätsmedizin Mainz rund 10 Millionen Euro Fördergelder aus dem Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Gleich drei Anträge der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) konnten die Gutachter überzeugen. Ein Projekt zielt auf eine bessere Versorgungsqualität bei Hüft- und Knieendoprothesen ab. Weitere Fördergelder werden für eine Verbesserung der rheumatologischen Versorgung bereitgestellt. Im dritten Projekt soll die Früherkennung der sogenannten asymptomatischen Leberzirrhose optimiert werden. Ein viertes Projekt, bei dem die Universitätsmedizin Mainz als Partner beteiligt ist, hat die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand. Die Gesamtfördersumme aller Projekte mit Mainzer Beteiligung beträgt rund 20 Millionen Euro, etwa 10 Millionen davon sind der Mainzer Anteil. Insgesamt wurden durch den Innovationsfonds in der aktuellen Förderperiode 2016 225 Millionen Euro Fördergelder für neue Versorgungsformen vergeben, 29 Projekte werden bundesweit gefördert.

"Universitätsklinika sind aufgrund ihrer umfassenden medizinischen Leistungsfähigkeit und ihrer interdisziplinären Strukturen prädestiniert, bestehende Versorgungsstrukturen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die hohe Förderung durch den Innovationsfonds des Bundes ist ein großer Erfolg für die Universitätsmedizin Mainz, unterstreicht sie doch sehr deutlich unsere Innovationsfähigkeit", betont die Vorstandsvorsitzende und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Prof. Dr. Babette Simon. "Wir verstehen dies als unbedingten Auftrag, weiter konsequent innovative Versorgungsformen auf den Weg zu bringen, von denen Patienten in ganz Rheinland-Pfalz und darüber hinaus profitieren werden."

"Bei der Entwicklung neuer Versorgungsformen ist die fundierte wissenschaftliche Begleitung und Evaluation unverzichtbar", unterstreicht der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Prof. Dr. Ulrich Förstermann. "Hierfür haben wir als universitärer Standort mit unserem Dreiklang aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre die besten Voraussetzungen. Den beteiligten Medizinern und Wissenschaftlern, die mit großem Engagement und Kreativität Anträge vorbereitet haben, gilt unser besonderer Dank."

Der G-BA hat den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 225 Millionen Euro davon sollen für die Förderung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 75 Millionen Euro für die Förderung der Versorgungsforschung. Welche Projekte im Bereich der Versorgungsforschung gefördert werden, ist noch nicht bekannt.