Juristin wird für ihre Doktorarbeit über Scharia-konforme Investitionen ausgezeichnet
25.10.2012
Die Juristin Dr. Sabine Machhausen ist von der Körber-Stiftung mit dem Deutschen Studienpreis ausgezeichnet worden. Sie erhält den mit 30.000 Euro dotierten Preis für ihre Dissertation über das islamische Finanzwesen, in der sie insbesondere glaubenskonforme Anlagemöglichkeiten und ihre rechtliche Basis untersucht. Mit dem Deutschen Studienpreis zeichnet die Körber-Stiftung die wichtigsten Dissertationen des Jahres aus, exzellente Forschungsarbeiten, die gesellschaftlich besonders relevant sind. In diesem Jahr bewarben sich 431 Promovierte um den Deutschen Studienpreis. Die Jury vergibt drei mit je 30.000 Euro dotierte erste Preise und sechs zweite Preise.
2011 hat Machhausen ihre Doktorarbeit mit dem Titel "Scharia-konforme Investmentfonds – eine Analyse islamischer Finanzinstrumente und ihrer Rechtsrisiken unter dem Investmentgesetz" am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) abgeschlossen und erhielt für die von Prof. Dr. Jürgen Oechsler betreute und mit summa cum laude bewertete Arbeit den Dissertationspreis der Universität. Sie analysiert in dieser Arbeit Investmentfondsstrukturen und ausgewählte Finanzinstrumente anhand der Grundsätze der islamischen Wirtschaftsethik unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Im Vordergrund steht dabei das Islamic-Financial-Engineering, also die Technik, mittels derer konventionelle Finanzprodukte mit den Mitteln traditioneller Scharia-konformer Vertragsstrukturen repliziert werden können.
Scharia-konforme Investmentfonds zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich nicht ausschließlich an Renditezielen orientieren, sondern zusätzlich ethisch-religiöse Prinzipien beachten. So ist es beispielsweise nach der Scharia verboten, in bestimmte Geschäftsfelder zu investieren, die nicht mit dem islamischen Glauben vereinbar sind, wie etwa in die Alkohol-, Tabak- oder Waffenindustrie. Hinzu treten das "Zins"-Verbot (Riba-Verbot), das Verbot des Erstrebens von leichtem und unverdientem Gewinn durch Glück (Maysir-Verbot) sowie – einfach ausgedrückt – das Verbot, Verträge abzuschließen, die zu unsicher oder zu spekulativ beziehungsweise zu unbestimmt sind (Gharar-Verbot).
Machhausen zeigt, wie man einen Investmentfonds strukturieren und wie er investieren kann, damit er als Anlage für gläubige Muslime in Frage kommt. Die Grundsätze des islamischen Wirtschaftens finden sich aber auch in der christlich-abendländischen Ethik und könnten daher zum Aufbau einer Finanzmarktarchitektur beitragen, die das Risiko zukünftiger Krisen eindämmen kann, da das islamische Wirtschaftsrecht im Kern wohltätigkeitsorientiert und spekulationsfeindlich ist.
"Das islamische Finanzsystem stellt", so schreibt Machhausen in einer Zusammenfassung, "einen Gegenpol zu dem in eine Schieflage geratenen konventionellen Finanzsystem dar." Durch das Herausarbeiten der Unterschiede zeigt sie Alternativen auf und leistet einen Beitrag zu der politischen Debatte um die gesetzliche Förderung ethischen Investierens. Vor diesem Hintergrund zeigt die Arbeit, welche Parallelen zu anderen nachhaltigen Anlageprodukten bestehen und warum die dargestellten islamischen Anlagestrukturen ebenso auch für Investoren ohne persönlichen islamischen Hintergrund von Interesse sein können. Denn was auf den ersten Blick islamspezifisch erscheint, hat eine große Schnittmenge mit allgemeinen ethischen oder moralischen Grundsätzen, die nicht nur von anderen Weltreligionen vertreten werden, sondern auch generell die Grundlage für ein soziales Miteinander darstellen. "Aus diesem Grund könnte das islamische Wirtschaftsrecht auch als Vorbild für die hiesige politische Lenkung der Finanzmärkte dienen", fasst die Juristin zusammen.