Preisverleihung im Rahmen des 14. Deutschen Insolvenzrechtstags
19.04.2017
Mit dem in diesem Jahr erstmals verliehenen Wissenschaftspreis Insolvenzrecht und Sanierung hat die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung des Deutschen Anwaltvereins die Dissertation "Der Debt Equity Swap in der Insolvenz" von Rechtsanwalt Dr. Patrick Schulz ausgezeichnet. Ebenfalls ausgezeichnet wurde Schulz' Doktorvater Prof. Dr. Urs Peter Gruber, selbst Gutenberg-Alumnus und seit 2009 Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU). Der mit 10.000 Euro dotierte Preis wurde im März 2017 erstmals im Rahmen des 14. Deutschen Insolvenzrechtstags verliehen.
Die prämierte Arbeit befasst sich mit einer wichtigen Reform des deutschen Insolvenzrechts. Nach der Reform können Gläubiger des Unternehmens ihre Forderungen gegen eine Beteiligung an dem Unternehmen eintauschen, um sodann das Unternehmen weiterzuführen. Voraussetzung ist, dass sie dies in einem Insolvenzplan mehrheitlich beschließen. Die bisherigen Gesellschafter können in dem Insolvenzplan auch gegen ihren Willen von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Die neue Regelung will die Sanierung von Unternehmen vorantreiben und deren Zerschlagung in einem Insolvenzverfahren verhindern.
"Die Dissertation von Patrick Schulz stellt nicht nur die neuen Regelungen dar, sondern nimmt auch die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in den Blick und widmet sich sodann zahlreichen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Folgefragen," beschreibt Prof. Dr. Urs Peter Gruber den Inhalt der Arbeit. "Patrick Schulz ist der erste Autor, der eine derart umfassende Analyse dieses neuen Sanierungsinstruments vorgelegt hat."
Die Begründung der Jury zur Preisvergabe hebt die Präzision, Tiefe und Vollständigkeit der Untersuchung hervor. Schulz habe herausgearbeitet, dass die neuen Vorschriften auf einen "Primat des Insolvenzrechts vor dem Gesellschaftsrecht" zurückzuführen seien; hierdurch werde verständlich, warum die bisherigen Gesellschafter auch ohne Entschädigung von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen werden könnten.