Landesregierung beruft Matthias Müller zum Mitglied des Ausschusses für nationalen Kulturgüterschutz

Mainzer Kunsthistoriker erneut Mitglied des Sachverständigenausschusses für den Bereich der Hochschullehrer

24.11.2016

Der Mainzer Kunsthistoriker Prof. Dr. Matthias Müller ist von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf erneut zum Mitglied des Sachverständigenausschusses zum Schutz von nationalem Kulturgut im Land Rheinland-Pfalz berufen worden. Er vertritt dort den Bereich der Hochschullehrer. In dieser Funktion war Müller, der am Institut für Kunstgeschichte und Musikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) seit 2006 eine Professur für Kunstgeschichte innehat, bereits von 2010 bis 2015 für die Landesregierung tätig. Insgesamt besteht der Ausschuss aus fünf Mitgliedern für die Bereiche Hochschule, Museen, Kunsthandel, Privatsammler und Staat.

Die Bedeutung der Sachverständigenausschüsse, die über die Bewertung von Kulturgütern als national bedeutsam zu entscheiden haben, ist durch die Debatten um die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes in den letzten Monaten auch einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden. Dabei gab es über die Gesetzesverschärfung, die unter Federführung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters ausgearbeitet wurde, in den Medien heftige und teils kontroverse Auseinandersetzungen. Besonders der Kunsthandel fühlte sich in seiner internationalen Geschäftstätigkeit bedroht, und Eigentümer von wertvollem Kulturgut sahen ihre Eigentumsrechte unzulässig eingeschränkt.

In dieser Debatte hat Prof. Dr. Matthias Müller aus der Perspektive der Sachverständigenausschüsse selbst Stellung bezogen und in Rundfunk- und Pressebeiträgen die soziale und ethische Verpflichtung sowohl der Eigentümer als auch des Handels im Umgang mit national bedeutsamen Werken der Kunst, der Literatur, der Musik oder von Archiven betont. Wie Müller in einem Beitrag für die Fachzeitschrift "Kulturpolitische Mitteilungen" darüber hinaus darlegte, kann auch in einem Staatenbund wie der Europäischen Union nicht auf nationale Schutzmaßnahmen verzichtet werden, da die Kulturgüter neben ihrem universellen Wert immer auch einen regional-nationalen Kontext besitzen, dessen Bewertung in den einzelnen Ländern vorgenommen werden muss.