Hochschulrektorenkonferenz zu Gast an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

JGU empfängt Präsidentinnen und Präsidenten sowie Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland

08.11.2016

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hält ihre 21. Mitgliederversammlung vom 7. bis 8. November 2016 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) ab. Sie folgt damit der Einladung der JGU anlässlich des 70-jährigen Jubiläums ihrer Wiedereröffnung im Frühjahr 1946 kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Mitgliederversammlung der HRK tagt zweimal jährlich, entweder als Gast von Mitgliedshochschulen oder in Berlin. "Es ist uns eine Ehre, im Jubiläumsjahr der Wiedereröffnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vor genau 70 Jahren die Präsidien und Rektorate der gut 250 Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland auf dem Gutenberg-Campus willkommen zu heißen", betonte JGU-Präsident Prof. Dr. Georg Krausch im Rahmen der Abendveranstaltung im Beisein von HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler, der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und des Oberbürgermeisters der Stadt Mainz, Michael Ebling.

Die Hochschulrektorenkonferenz ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland und befasst sich mit allen Themenfeldern, die die Rolle und Aufgaben der Hochschulen in Wissenschaft und Gesellschaft betreffen, vor allem mit Lehre und Studium, Forschung, Innovation und Transfer, wissenschaftlicher Weiterbildung, Internationalisierung sowie den Fragen der hochschulischen Selbstverwaltung und Governance. Die HRK hat gegenwärtig 268 Mitgliedshochschulen aller Hochschularten, in denen rund 94 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind, und ist die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit sowie das zentrale Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Die Mitgliederversammlung, die vom 7. bis 8. November an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tagt, ist das höchste beschlussfassende Organ der HRK. Alle Mitgliedshochschulen sind – mit Stimmenstärke nach Studierendenzahl – in der Mitgliederversammlung der HRK vertreten, die beispielsweise die Präsidentin bzw. den Präsidenten der HRK wählt und über Grundsatzfragen berät und entscheidet.