Positive Begutachtung der Verfahrensweise bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen / Empfehlung zum Ausbau des Onboarding-Prozesses und zur Implementierung eines elektronischen Berufungsverfahrensmonitors
31.03.2021
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES DEUTSCHEN HOCHSCHULVERBANDS UND DER JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) erhält zum 1. April 2021 das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbands (DHV) für faire und transparente Berufungsverhandlungen und ist damit eine von bundesweit 16 Hochschulen, die das Qualitätssiegel zunächst für drei Jahre führen dürfen. Mit der Verleihung des Gütesiegels zeichnet der DHV die in den vergangenen Jahren unternommenen Anstrengungen der JGU aus, ihre strategischen Berufungsprozesse weiter zu optimieren. "Optimierungen des Berufungsverfahrens und auch des Berufungsverhandlungsprozesses sind für die Weiterentwicklung jeder Universität essenziell. Mit dem DHV-Gütesiegel erhalten Hochschulen Anhaltspunkte dafür, wie sie hohe Standards im Berufungsmanagement wahren und ausbauen können", erklärt der Präsident des DHV, Prof. Dr. Bernhard Kempen.
Die Universität Mainz kennzeichne gut organisierte Berufungsverfahren und -verhandlungen, so der DHV. Zudem bescheinigten Rufinhaberinnen und Rufinhaber dem Präsidium eine durchweg sehr gute Verhandlungsatmosphäre. Besonderes Lob ging dabei an den Präsidenten, der neben der Kanzlerin und den Dekaninnen und Dekanen bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen eine entscheidende, wenn nicht gar prägende Rolle einnehme. Positiv zu werten sei außerdem, dass Verhandlungen in der Regel zügig und konsensual verliefen. In seiner Begutachtung lobt der DHV außerdem die öffentliche Ausschreibungspraxis der JGU, den Grundsatz der Erteilung eines Rufs zeitlich vor der Aufnahme von Berufungsverhandlungen, direkte Rückkopplungsmöglichkeiten bei Fragen zum Berufungsgespräch und weiteren Verfahrensschritten. Zu den weiteren Stärken der Mainzer Berufungspraxis zählten vor allem gute Ausstattungspakete und breite Unterstützungsprogramme für Neuberufene, etwa bei der Kinderbetreuung oder in der Dual-Career-Beratung. Peer-Mentoring für neuberufene Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren oder auch Angebote im Bereich der Personalentwicklung seien darüber hinaus wegweisend und vorbildlich, so der DHV.
"An der JGU verstehen wir faire und transparente Berufungsprozesse als Kernelement unseres strategischen Handelns im Wettbewerb um die besten Köpfe", betont JGU-Präsident Prof. Dr. Georg Krausch. "Seit vielen Jahren arbeiten wir an einer sinnvollen Standardisierung sowie an einer weiteren Professionalisierung unserer Berufungsverfahren – immer unter Berücksichtigung der spezifischen Fächerkulturen. Auch unsere intensiven Bemühungen um die Steigerung des Frauenanteils in wissenschaftlichen Spitzenpositionen zeigen Erfolge: So konnten wir im Jahr 2020 immerhin 52 Prozent der freiwerdenden Lebenszeitprofessuren mit Wissenschaftlerinnen besetzen. Die Verleihung des Gütesiegels des Deutschen Hochschulverbands ist eine Anerkennung unserer Bemühungen und gleichzeitig Ansporn, den Berufungsprozess ständig weiterzuentwickeln." Aktuell wird beispielsweise der Berufungsleitfaden der JGU unter Berücksichtigung der jüngsten Hochschulgesetznovelle überarbeitet.
Entwicklungspotenzial sieht der DHV punktuell in der Abstimmung zwischen Fachbereichen und Präsidium im Verhandlungsprozess. Den Vorschlag, durch einen Berufungsverfahrensmonitor eine erhöhte Transparenz für Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen, nimmt die JGU gern für ihre weitere Arbeit auf, ebenso wie den Rat, den Kommunikations- und Informationsfluss aller Prozessbeteiligten durch Erarbeiten eines Berufungsverhandlungsleitfadens zu verbessern. Der DHV rät zudem, die hervorragenden bestehenden Implacement-Angebote durch informelle Austauschmöglichkeiten oder Feedbackgespräche mit dem Präsidium weiter zu optimieren.
Das DHV-Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverfahren
Wesentliche Grundlage des DHV-Gütesiegels ist ein gewichteter Fragebogen mit 42 Fragen, den der DHV aufgrund seiner Beratungserfahrung in Berufungsverfahren entwickelt hat. Der DHV berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in rund 70 Prozent aller Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Deutschland. Der Schwerpunkt in der Bewertung liegt dabei jeweils auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in den Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Auch Stellungnahmen der begutachteten Hochschulen fließen in die Bewertung ein. Hinzu kommen Interviews mit an die jeweilige Hochschule berufenen Professorinnen und Professoren, die kürzlich selbst Berufungs- bzw. Bleibeverhandlungen an der JGU durchlaufen haben, sowie die Erfahrungen des DHV aus der Beratung von Rufinhaberinnen und Rufinhabern in entsprechenden Verhandlungen mit der JGU in der Vergabeentscheidung.
Neben der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sind bislang die RWTH Aachen, die Universität zu Köln, die TU Kaiserslautern, die FernUniversität in Hagen, die Universität Duisburg-Essen, die Universität Bremen, die Universität Siegen, die Universität der Bundeswehr München, die TU München, die Universität Hannover, die Universität Hohenheim, die Universität Münster, die Universität Bayreuth, die BTU Cottbus und die Universität Wuppertal mit dem DHV-Gütesiegel für transparente und faire Berufungsverhandlungen ausgezeichnet worden. Darüber hinaus ist dem Fachbereich Medizin der Goethe-Universität Frankfurt und dem Universitätsklinikum Frankfurt das DHV-Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverfahren in der Hochschulmedizin zugesprochen worden.
Dauerhafte Übertragung des Berufungsrechts
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz hatte der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bereits im Jahr 2011 temporär die Möglichkeit eingeräumt, Professorinnen und Professoren eigenständig zu berufen. "Diese Entscheidung hat sich als richtig erwiesen – wie auch die Verleihung des DHV-Gütesiegels für faire und transparente Berufungsverhandlungen an die JGU unterstreicht", so Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf. "Erst kürzlich erfolgte die dauerhafte Übertragung des Berufungsrechts an die JGU. Voraussetzung dafür schafft das neue Hochschulgesetz, das den rheinland-pfälzischen Hochschulen noch mehr Eigenständigkeit im Wettstreit um hochqualifizierte Lehrende und Forschende ermöglichen soll."
Als erste Universität in Rheinland-Pfalz hat die Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Februar 2021 das Berufungsrecht dauerhaft übertragen bekommen. Ministerium und Universität werden sich in regelmäßigen Abständen zu den Erfahrungen der Hochschule mit der Ausübung des Berufungsrechts austauschen. Zusätzlich wird der Präsident der JGU dem Wissenschaftsministerium in einem dreijährigen Turnus berichten.