Förderung von deutschen und polnischen Graduierten in Recht und Wirtschaft
17.05.2006
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat einer Verlängerung des Europäischen Graduiertenkollegs "Systemtransformation und Wirtschaftsintegration im zusammenwachsenden Europa" zugestimmt. Das Graduiertenkolleg wird damit weiterhin bis zum Oktober 2010 finanziell unterstützt. "Damit können wir die wichtige Arbeit bei unseren deutsch-polnischen Forschungs- und Studienprogrammen, mit denen wir die Promotions- und Forschungsvorhaben junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern, auch in den nächsten Jahren fortführen", so Prof. Dr. Dagmar Kaiser, Sprecherin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) für das Europäische Graduiertenkolleg. Gegenstand der ersten und zweiten Förderphase der zurückliegenden Jahre war die Rechtsangleichung in den osteuropäischen Staaten im Hinblick auf das Wirtschaftsrecht. In der nun beginnenden Periode werden die Promotionsstudierenden in ihren Arbeiten außerdem untersuchen, welche Impulse von den neuen Mitgliedern für die Europäische Union ausgehen und wie die europäischen Vorgaben unter den Bedingungen des innereuropäischen Wettbewerbs in die eigene Rechtsordnung umgesetzt werden.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die Universität Heidelberg und die Jagiellonen-Universität Krakau bieten für die herausragenden Absolventinnen und Absolventen der Schule des deutschen Rechts in Krakau und deutscher Universitäten seit 2002 ein Europäisches Graduiertenkolleg an. Dieses grenzüberschreitende Forschungsprojekt hat Promotionsvorhaben gefördert, die sich am Beispiel von Polen mit den Veränderungen des Rechts- und Wirtschaftssystems in den mittel- und osteuropäischen Staaten und mit der Vorbereitung der rechtlichen und wirtschaftlichen Integration dieser Länder in die EU befassen.
Nach dem erfolgten Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten wird das Graduiertenkolleg in seiner dritten Phase die Forschungen hinsichtlich der Übernahme und Anpassung des europäischen Wirtschaftsrechts in nationales Recht vertiefen. Ausgangspunkt hierfür ist der Rollenwechsel der mittel- und osteuropäischen Staaten durch den Beitritt. "Während die Länder als Bewerber um die Mitgliedschaft ihre Rechtsordnungen lediglich den europäischen Erwartungen und Vorgaben angepasst haben, können sie als Mitglied nun selbst Einfluss auf die Gestaltung der europäischen Rechtsordnung nehmen", so Johannes Reitzel, Geschäftsführer des Europäischen Graduiertenkollegs.
Das Gemeinschaftsrecht wurzelt oftmals in den nationalen Rechtsordnungen seiner Mitgliedsstaaten, das einzelstaatliche Rechtsdenken beeinflusst also die Gestaltung des europäischen Rechts. So hat das deutsche Kartellrecht etwa das europäische Kartellrecht mitgeprägt, englische rechtliche Grundideen wurden im Bereich des Kapitalmarktrechts übernommen und der französische Verbraucherschutz war ein maßgebender Ausgangspunkt für die europarechtlichen Verbraucherschutzrichtlinien. Einen solchen Einfluss auf die Gestaltung des Gemeinschaftsrechts können seit dem Beitritt nun auch die neuen Mitgliedsstaaten ausüben. Bestandteil des Forschungsvorhabens bleibt außerdem die Art der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht.
Das Europäische Graduiertenkolleg fördert insgesamt 30 Kollegiatinnen und Kollegiaten, wobei die Plätze zu gleichen Teilen an polnische und deutsche Graduierte vergeben werden. Die Kollegiaten werden dann für höchstens zwei Jahre mit Stipendien finanziert. Aufnahmevoraussetzung sind das 1. Juristische Staatsexamen (mindestens vollbefriedigend) und die Bereitschaft, gegebenenfalls Grundkenntnisse der polnischen Sprache zu erwerben.