Arbeitslosigkeit durch Reform der Bundesagentur für Arbeit beträchtlich gesunken

Hartz-III-Reform zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit in Deutschland lieferte beachtlichen Beitrag

16.12.2015

Die Bundesrepublik Deutschland konnte ihre Arbeitslosenquote über das letzte Jahrzehnt so stark senken wie fast kein anderes Land in Europa oder der OECD. Vom "sick man of Europe" mutierte Deutschland zum Vorzeigeland. In den Jahren 2003 bis 2005, kurz vor dem starken Rückgang der Arbeitslosigkeit, traten die Hartz-Reformen des Arbeitsmarkts in Kraft. Haben diese Reformen etwas mit diesem Erfolg zu tun? Wenn ja, in welchem Ausmaß und vor allem welche Aspekte der Reformen waren tatsächlich erfolgreich? Was sollte sich der Gesetzgeber merken etwa für zukünftige Reformen oder für Umsetzungen in anderen Ländern?

Die Bundesrepublik war im Jahr 2005 von einem jahrzehntelangen Anstieg der Arbeitslosenquote gekennzeichnet, die Wiedervereinigung hatte ebenfalls zu einer weiteren Verschärfung der Lage auf dem Arbeitsmarkt geführt. In dieser Situation haben die Hartz-Reformen an den drei Stellschrauben des Arbeitsmarkts gedreht: bei den Arbeitnehmern, den Unternehmen und dem Vermittlungsprozess zwischen beiden. Eine aktuelle Veröffentlichung im renommierten Fachmagazin European Economic Review von Juniorprof. Dr. Andrey Launov und Prof. Dr. Klaus Wälde von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) widmet sich dem Vermittlungsprozess an sich. In diesem Suchen und Finden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber spielt die öffentliche Vermittlungsagentur in der Bundesrepublik, die Bundesagentur für Arbeit (BA), eine entscheidende Rolle. Launov und Wälde zeigen, dass die Reform der Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 2003, die damit einhergehend in Bundesagentur für Arbeit umbenannt wurde, einen beachtlichen Beitrag zur Reduktion der Arbeitslosigkeit gebracht hat. Der Beitrag dieser Reform, die auch als Hartz-III-Reform bekannt ist, ist um einen Faktor vier höher als der Effekt der Hartz-IV-Reform, die im Wesentlichen die Lohnersatzleistungen von Langzeitarbeitslosen reduzierte.

Interessanterweise finden Launov und Wälde zunächst, dass nicht jede Verbesserung der Produktivität einer Vermittlungsagentur auch von Vorteil ist. Die Reform der BA legte hohen Wert auf die Verbesserung der Vermittlungseffizienz für Langzeitarbeitslose. Diese profitierten in der Tat durch stärker gestiegene Vermittlungsquoten als Kurzzeitarbeitslose. Eine solche Ungleichbehandlung von Arbeitssuchenden birgt aber auch Risiken: Wenn sich Kurzzeitarbeitslose der viel besseren Vermittlungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose bewusst sind, warum sollten sie dann die nötige Energie und Eigenleistung aufbringen, um eine Stelle zu finden? Es wird ja viel bessere Unterstützung angeboten, wenn aus einem Kurzzeit- erst mal ein Langzeitarbeitsloser wird. Wenn diese Schieflage zwischen Kurz- und Langzeitarbeitslosen zu stark wird, kann es aus theoretischer Sicht sogar zu einem Arbeitslosigkeitsparadox kommen: Die Arbeitslosigkeit steigt, obwohl der Vermittlungsprozess (für Langzeitarbeitslose) verbessert wird. Die Schlussfolgerung lautet also, den Vermittlungsprozess möglichst einheitlich für alle Arbeitssuchenden zu verbessern.

Unabhängig davon betonen die Autoren vor allem den vierfach höheren Beitrag, den die Reform der BA (Hartz III) zur Reduktion der Arbeitslosigkeit leistete, wenn dieser mit dem Beitrag durch die Reduktion der Lohnersatzleistungen (Hartz IV) verglichen wird. Die Arbeitslosenquote in Deutschland sank zwischen 2005 und dem Beginn der Finanzmarktkrise in 2009 um fast 4 Prozentpunkte von 11,7 Prozent auf 7,8 Prozent. Während durch die Hartz-IV-Reform nur 0,2 Prozentpunkte dieses Rückgangs erklärt werden können, ist die Hartz-III-Reform mit 0,8 Prozentpunkten viermal erfolgreicher in der Reduktion der Arbeitslosigkeit.

Zusammenfassend weisen Launov und Wälde darauf hin, dass es offensichtlich verschiedene Möglichkeiten gibt, mit hoher Arbeitslosigkeit umzugehen – ein noch immer aktuelles Problem in vielen europäischen Ländern. Ein Land kann auf der einen Seite die Lösung direkt bei den Arbeitssuchenden vermuten und diese durch geringere Lohnersatzleistungen oder verstärkte Sanktionen dazu anhalten, schneller wieder bezahlte Beschäftigung anzunehmen. Dies hat jedoch viele unerwünschte Implikationen, unterstützt unter anderem die Entwicklung eines zu großen Niedriglohnsektors und führt zu größerer Ungleichheit. "Versucht man jedoch, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, indem der Vermittlungsprozess effizienter gestaltet wird, dann ist es nicht notwendig, Lohnersatzleistungen für Arbeitslose zu reduzieren. Arbeitslosigkeit kann also reduziert werden, ohne Armut zu erzeugen", erklären Launov und Wälde zu den Ergebnissen.